Für Sie zusammengefasst:

Aktuelle Nachrichten aus der Versicherungsbranche.

14.03.2023

Schutz gegen Vermögensschäden

Sabotage oder Schadsoftware: Hackerangriffe und Computerkriminalität sind für Unternehmen eine wachsende Bedrohung. Und die kann existenzgefährdend sein. Aber nicht nur fremde Kriminelle, auch die eigenen Mitarbeiter richten Schäden an: Ermittlungsbehörden registrieren pro Jahr hunderttausende Fälle von Wirtschaftskriminalität, viele davon sogenannte Vertrauensschäden, bei denen eigene Mitarbeiter dem Unternehmen durch Betrug, Veruntreuung oder Sachbeschädigung Schaden zufügen. Ob Computerbetrüger oder kriminelles Personal. Mit dem Schutz einer Vertrauenschadenversicherung sind Unternehmer in beiden Fällen bestens abgesichert.

  • Schutz vor Schäden durch eigene Mitarbeiter, Fremdpersonal und Zeitarbeitskräfte
  • Schutz vor Schäden durch Dritte bei bestimmten Formen von Raub, Diebstahl und Betrug
  • Schutz bei wissentlichen Pflichtverletzungen durch bestimmte Vertrauenspersonen sind eingeschlossen
  • Ergänzung zu einer Cyberversicherung bei kriminellen Handlungen eigener Mitarbeiter

Das Team von Flemming & Sohn steht für Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

16.01.2023

Gesundheit frei wählbar – Das Gesundheitskonzept

Betriebliche Gesundheitsleistungen bieten Unternehmen echte Mehrwerte, die weit über das Thema Gesundheit hinausgehen. Zufriedenheit, Loyalität, Motivation und die Arbeitgeberattraktivität können mit dem richtigen Konzept entscheidend gesteigert werden.

Wir bieten Konzepte mit individuellen Möglichkeiten fü Unternehmen und Mitarbeitenden: Sie als Unternehmen bestimmen die Höhe eines jährlichen Gesundheitsbudgets – Ihre Mitarbeitenden wählen ganz individuell die Leistungen, die sie benötigen, z.B.  für

  • Zähne (Zahnprophylaxe, -behandlung und -ersatz)
  • Physio-, Ergo- und Osteopathie
  • Brillen und Kontaklinsen
  • Chiropraktik, Massagen und Kinesio-Taping
  • Augenoperationen (Lasik)

Für Fragen und Konzeptvorstellungen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Ihr Flemming & Sohn Team

17.11.2022

Aktuelle Cyberangriffe und die Bedeutsamkeit einer hochwertigen Cyberversicherung

Sehr geehrte Kunden,

aus aktuellem Anlass informieren wir Sie zu Cyber-Angriffen auf Firmen-Kunden und möchten fortlaufend für das Thema sensibilisieren, sowie auf hochwertige Cyberversicherungen hinweisen. Kunden, welche bereits über unsere Cyberpolicen verfügen, können sich stets auf weitreichendsten Schutz verlassen.

Unsere Erfahrungen zeigen, die Denkweisen einiger Unternehmer, man sei zu klein, zu uninteressant, die eigene Branche sei zu „nischig“, man fliege selbst „unter dem Radar“, oder man sei durch hochgerüstete IT vor Angriffen gefeit, sind meistens ein großer Irrtum. Trotz bestmöglicher IT-Absicherung und Betreuung durch IT-Firmen, haben sich im aktuellen Jahr 2022 dutzende schwerwiegende Cyber-Vorfälle bei unseren mittelständischen Kunden ereignet.  Angefangen vom attackierten Telefonsystem, über Datenschutzmissbrauch bis hin zum Totalausfall der IT-Infrastruktur. Hochaktuell wurden mit „gestohlenen“ Zugängen Transaktionen von Firmenkonten getätigt.

In allen Fällen konnten die Experten der bestehenden Cyberversicherung schnelle Hilfe leisten, den Geschäftsbetrieb weitestgehend aufrechterhalten und Kosten decken.

Gerne informieren wir Sie im Detail über aktuelle Fälle. Rufen Sie uns einfach an.

Ihr Team von Flemming & Sohn

24.03.2022

DER KRIEG IN DER UKRAINE UND DIE FOLGEN FÜR DEN VERSICHERUNGSSCHUTZ

KRIEGSAUSSCHLUSSKLAUSEL

Mit einer Kriegsausschlussklausel schließen Versicherer (Erst- wie Rückversicherer) den Versicherungsschutz für Schäden durch Kriegshandlungen, Aufstände, Revolutionen, Militärputsche und Terrorismus aus. Dies gilt auch für Spätschäden, die aus den Kriegshandlungen resultieren. Diese Klauseln finden sich in nahezu allen Versicherungssparten.

CYBER-VERSICHERUNG

Auch hier haben viele Versicherer den Kriegsausschluss integriert. In der aktuellen Kriegssituation häufen sich Berichte über russische Cyberangriffe auf deutsche Einrichtungen, Unternehmen und Behörden. Kriegerische Handlungen und den damit verbundenen Ausschlüssen des Versicherungsschutzes sind allerdings von den Versicherern zu beweisen, was in der Praxis schwer zu definieren sein wird.

Für Ihre konkreten Fragestellungen rund um dieses Thema stehen wir Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.

Ihr Team von Flemming & Sohn

23.09.2021

Neuerungen bKV und bAV

Bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) erhöht sich zum 01.01.2022 die steuerliche Freigrenze für Sachbezüge von 44 € auf 50 €! Das bedeutet, Sie haben noch mehr Spielraum um Ihre Mitarbeiter:innen mit einer hochwertigen Gesundheitsleistung und vielen weiteren Extras zu versorgen – und das steuer- und sozialversicherungsfrei.

Eine weitere Gesetzesänderung, die zum 01.01.2022 in Kraft treten wird, ist der verpflichtende Arbeitgeber-Zuschuss für alle bestehenden arbeitnehmerfinanzierten Verträge der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Für diese Verträge müssen Arbeitgeber spätestens zum 01.01.2022 einen Zuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts entrichten, sofern durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart werden.

Gerne informieren wir Sie ausführlich.

Ihr Team von Flemming & Sohn

18.02.2021

Home-Office, Risiken und Versicherungsschutz

In der  Corona-Krise sind viele Unternehmen gezwungen, kurzfristig viele Arbeitsplätze in das Home-Office zu verlagern. Durch das Home-Office entstehen Risiken, die man als Arbeitgeber berücksichtigen und steuern muss.

SCHÄDEN AN DER HOME-OFFICE AUSSTATTUNG

Die IT-Ausstattung des Arbeitgebers, die einem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt wird (z.B. Laptop), ist typischerweise über eine Elektronik-Versicherung gedeckt. Die Büro-Inhaltsversicherung bietet nur einen eingeschränkten Versicherungsschutz für Sachgefahren wie Feuer oder Einbruchdiebstahl im Rahmen der sogenannten Außenversicherung.

CYBER-RISIKEN

Die Risiken für Cyber-Angriffe im Home-Office gelten über eine Cyber-Versicherung mitversichert. Auch wenn die IT-Sicherheitsmaßnahmen im Home-Office identisch sind mit denen im Büro, klicken Mitarbeiter im eigenen Zuhause „schneller“ mal auf eine fragwürdige Email als in der Büro-Umgebung. Über die Direktanbindung zum Firmenserver oder über das Emailprogramm können etwaige Trojaner schnell ganze Serverstrukturen lahmlegen.

PERSONENSCHÄDEN IM HOME-OFFICE

Während der Arbeit im Home-Office sind Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert. Das Bundessozialgericht hatte jedoch in einem Fall entschieden, dass ein im Home-Office tätiger Arbeitnehmer, der beim Wasser holen auf der Treppe gestürzt war, nicht gesetzlich unfallversichert war. Ähnliche Rechtssprechungen gibt es bei Toillettengängen im Home-Office. In diesen Fällen greift nur eine betriebliche Gruppenunfall-Versicherung welche bspw. eine bleibende Invalidität entschädigt oder Krankenhaustagegelder zahlt.

Bei Fragen zum Versicherungsschutz rund um das Home-Office stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Ihr Team von Flemming & Sohn

 

 

30.11.2020

Immer höhere Cyber-Schäden

Die Anzahl der Cyber-Schäden und deren durchschnittlichen Schadenhöhen steigen. Die wesentlichen Schadenmerkmale sind hierbei der Verlust und die Verfügbarkeit von Daten sowie die Betriebsunterbrechung einschließlich des entgangenen Gewinns. Seit Beginn der Corona-Pandemie werden regelrechte Cyber-Attacken auf Unternehmen ausgeübt. Kriminelle versuchen Schlupflöcher zu finden, da viele Mitarbeiter im Home-Office zwar in der Regel über die technischen Sicherheitsstandards des Arbeitsgebers verfügen, jedoch oft nicht über die organisatorischen. Der Klick auf eine Email mit fragwürdigem Anhang erfolgt im Homeoffice oftmals bedenkenloser als in der üblichen Geschäftumgebung im Büro. Ist ein Schaden eingetreten, müssen Fachfirmen schnellstmöglich mit der „Rettung“ beginnen. Den Zugang zu diesen Fachfirmen sowie die Übernahmebestätigungen der teils erheblichen Kosten erhalten Sie von umfassenden Cyberversicherungen.

Gerne beraten wir Sie ausführlich.

Ihr Team von Flemming & Sohn

 

14.07.2020

Schutz der eigenen Liquidität – Absicherung von Forderungsausfällen

Das Coronavirus wirbelt den Geschäftsalltag durcheinander und bringt branchenabhängig den Geschäftsbetrieb ins Stocken. Der Schutz der eigenen Liquidität steht im Fokus. Die wirtschaftlichen Folgen sind noch nicht absehbar. Sicher scheint jedoch, dass Forderungsausfälle ab der zweiten Jahreshälfte 2020 zunehmen werden. Die Warenkreditversicherung bietet hier einen alternativlosen Schutz zur Absicherung von Forderungen. Risiken und Versicherungssummen werden wie bisher auch individuell geprüft und entschieden. Ausschlüsse und Zahlungsstopps aufgrund „Corona“ gibt es vorerst nicht.

Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten einer Absicherung und freuen uns auf Ihren Anruf.

Ihr Team von Flemming & Sohn

15.04.2020

Initiative Starkregen – Elementarschadenversicherung // Ende der staatlichen Soforthilfen zum 1. Juli 2019

Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, ab dem Stichtag 1. Juli 2019 grundsätzlich keine staatlichen finanziellen Unterstützungen in Form von Soforthilfen mehr zu gewähren für Schäden durch Naturgefahren.

Auf den Punkt:
»» Ende der staatlichen Soforthilfen zum 1. Juli 2019
»» Die Staatsregierung fordert Bürger und Bürgerinnen in Bayern auf zur Elementarschadenversicherung
»» Besonders hohe Gefahr durch Starkregen (Absicherung nur über Elementarschadenversicherung möglich)

»» Weitere Informationen rund um die Themen Versicherung und Vorsorge gegen Naturgefahren stellt die Staatsregierung auf der Internetseite www.elementar-versichern.de zur Verfügung.

Gerne prüfen wir für Sie ob Sie bereits umfassend gegen Naturgefahren abgesichert sind. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Ihr Team von Flemming & Sohn

10.04.2020

Betriebliche Gesundheit für alle Mitarbeiter

Sie haben die Möglichkeit, Ihren mitarbeitenden ein Gesundheitspaket zur Verfügung zu stellen, mit dem sich alle genau die Gesundheitsleistungen frei aussuchen können, die sie gerade benötigen. Dazu erhalten alle Personen jeweils ein jährliches Budget, das für verschiedenste Gesundheitsleistungen zur Verfügung steht.

Gerne Informieren wir Sie ausführlich.

Ihr Flemming Kompetenzteam
Tel.: +49 (0)931 79607-0
flemming@flemmingusohn.de